AOK, IKK und BKK provozieren pflegerischen Versorgungsnotstand

06.12.2011 | Schwerin. Die AOK, IKK und BKK wollen die Vergütungssätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste um bis zu 23 % kürzen. Gleichzeitig sollen die Mitarbeiter der Pflegedienste die Behandlungspflege deutlich schneller erbringen, so das letzte Verhandlungsangebot am 28.11.2011. Die Pflegedienste stehen nach fast dreijährigen Verhandlungen vor dem Abgrund, wenn sich die Krankenkassen mit diesem Verhandlungsdiktat durchsetzen sollten.

Hintergrund: Die 430 ambulanten Pflegedienste mit rund 6.500 Mitarbeitern sind ein wichtiger Pfeiler in der medizinisch-pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern. Gerade in den ländlichen Regionen sind die Pflegedienste nicht mehr zu ersetzen. Kranke Menschen vertrauen darauf, dass regelmäßig die Mitarbeiter zur Krankenversorgung vorbeikommen. Dabei werden medizinisch notwendige Leistungen wie Medikamentengaben, Insulininjektionen oder Verbandswechsel von Pflegediensten im ärztlichen Auftrag durchgeführt, wenn der Patient dies nicht mehr selber kann oder keine Angehörigen die Versorgung übernehmen können.

Seit Januar 2009 verhandeln die Vertreter der ambulanten Pflegedienste mit der AOK Nordost, der IKK Nord und dem BKK Landesverband Nordwest, um für das Land eine einheitliche Vergütungsstruktur zu vereinbaren. Die Verhandlungen wurden durch die Krankenkassen immer wieder verzögert. Zuletzt war dies durch die Fusion der AOK Mecklenburg-Vorpommern zur AOK Nordost der Fall. Ein zwischenzeitlich stattgefundenes Schiedsverfahren hat zwar einige Grundlagen für die Vereinbarung zur Vergütungshöhe ergeben. Über die Preise konnte man sich aber noch nicht verständigen. Hier sollten die Verhandlungspartner erneute Verhandlungen führen. Doch auch diese Verhandlungen stehen nun vor dem Scheitern.

„Es ist ein Skandal, wenn uns bei steigenden Löhnen und Lebenshaltungskosten ernsthaft eine Absenkung der jetzigen Preise angeboten wird. Gleichzeitig sollen die bisherigen, seit Jahren bewährten Zeitansätze für die Leistungserbringung in der häuslichen Krankenpflege zu Lasten der Patienten und Mitarbeiter abgesenkt werden.“, erklärt Helmut Schapper, Vorsitzender des Liga Fachausschusses Ambulante Pflege. „Es drängt sich hier der Eindruck auf, dass Pflegedienste für Kostensteigerungen in anderen Leistungsbereichen und demographische Entwicklung - nämlich eine zunehmend ältere und damit meist mehrfach erkrankte Bevölkerung allein zur Verantwortung gezogen werden“, so der Fachmann weiter.

Beispielhaft erhält ein Pflegedienst für einen Einsatz, bei dem er eine Insulininjektion bzw. eine Medikamentengabe durchführt, durchschnittlich 6,09 Euro. Gefordert wurde in den Verhandlungen nun ein durchschnittlicher leistungsgerechter Preis von 7,38 Euro. Hierfür hat ein Pflegedienst einschließlich An- und Abfahrt rund 15 Minuten zur Verfügung. Zukünftig soll diese Leistung in rund 10 Minuten zu einem angebotenen durchschnittlichen Preis von 4,20 Euro erbracht werden.

Im ärztlichen und klinischen Bereich sind demgegenüber aus den genannten Gründen die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel deutlich gesteigert worden. Den gesetzlichen Auftrag - ambulant vor stationär - im Rahmen der pflegerischen Versorgung umzusetzen, ist unter diesen Bedingungen nicht möglich.

„Mit dieser angebotenen Vergütung müssen unsere qualifizierten Mitarbeiter entlohnt und die notwendige Fahrzeuge mit den ständig steigenden Treibstoffkosten sowie die sonstigen Kosten, wie Miete, EDV-Technik, Abgaben und Gebühren, eines Pflegedienste finanziert werden“, so Dieter Eichler, Sprecher der Privaten Pflegedienste in M-V. „Wenn dann Pflegedienste Rechnungen für Qualitätsprüfungen bekommen, in denen ein Stundensatz für Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes von 112,50 Euro und für Mitarbeiter der Pflegekassen von 54,19 Euro in Rechnung gestellt wird, bleibt die Frage, was den Krankenkassen die direkte Versorgung ihrer Versicherten wert ist.“

Die Vertreter der Pflegedienste haben sich daher heute in einem offenen Brief an die Landtagsfraktionen und die Landesregierung gewandt.

„Wir erwarten vom neu gewählten Landtag und der Landesregierung, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Angleichung der Gehälter (Ziffer 279 des Koalitionsvertrags) auch bei den Pflegediensten in unserem Bundesland Wirklichkeit werden kann und eine Lohnabsenkung in der ambulanten Pflege verhindert wird. Bei den Gehältern der Mitarbeiter der Krankenkassen und des MDK ist dies offensichtlich der Fall“, so Helmut Schapper.

In der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind die Arbeiterwohlfahrt, Caritas, DRK, Diakonie, Paritäter zu einer Interessenvertretung der Freien Wohlfahrtpflege zusammengeschlossen. Unter ihrem Dach sind rund 46.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Die privaten Verbände bpa e.V., bad e.V. und ABVP e.V. vertreten im Land zusammen rund 350 private Pflegeeinrichtungen, darunter 240 ambulante Pflegedienste mit rund 3.700 Mitarbeitern. Helmut Schapper / Dieter Eichler / ch

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