
Die Mitglieder des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e. V. (DWM) haben im Jahr 2003 die Bildung einer regionalen Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossen, um dauerhaft ein einheitliches Dienstrecht für die Mitarbeitenden in allen diakonischen Einrichtungen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs zu ermöglichen, um auf diese Weise die Zukunftsfähigkeit der Einrichtungen, Dienste und Ausbildungsplätze zu gewährleisten sowie ein überschaubares und leistungsgerechtes Entgeltsystem zu gestalten.
Rechtliche Grundlage für die Arbeit der ARK DWM ist die von der Mitgliederversammlung des DWM beschlossene "Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs e. V.".
Die ARK DWM, deren Mitglieder für jeweils vier Jahre entsandt werden, setzt sich aus vier Dienstnehmer- und vier Dienstgebervertretern zusammen. Die Dienstnehmervertreter werden von Mitarbeitenden im diakonischen Dienst und die Dienstgebervertreter von Trägern diakonischer Einrichtungen gestellt.
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