Hartz IV-Reform: Kürzung bei Menschen mit Behinderungen zurücknehmen

Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. erwartet, dass mit der im Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Reform vereinbarten Überprüfung der Regelbedarfsstufe 3 unverzüglich begonnen wird.

In der Regelbedarfsstufe 3 wird erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, lediglich eine um 20% gekürzte Regelleistung zuerkannt. Sie müssen mit ca. 70 Euro im Monat weniger auskomme

„Die im Zuge der Reform eingeführte Bedarfsstufe 3 diskriminiert erwachsene Menschen mit Behinderungen“, sagte Annette Peters, zuständiges Vorstandsmitglied des Diakonischen Werkes. „Die jetzige Regelung beschneidet Menschen mit Behinderungen in ihrem Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung. Die zwischen Koalition und Opposition im Vermittlungsverfahren vereinbarte Überprüfung dieser Regelung muss deshalb mit dem Ziel angegangen werden, diese Benachteiligung zu beseitigen“, so Peters weiter. „Viele Menschen mit Behinderung sind besonders auf die Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen. Das Ziel, Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihr Leben außerhalb einer stationären Einrichtung zu unterstützen, kann nur erreicht werden, wenn diesen Menschen auch der volle Regelbedarf gezahlt wird. Gemeinschaftliche Wohnformen werden von Menschen mit Behinderungen zunehmend als Schritt in die Selbstständigkeit außerhalb stationärer Einrichtungen genutzt. Häufig sind sie dabei auf Hartz-IV angewiesen. Die beschlossene Kürzung stellt eine gravierende Benachteiligung für Menschen mit Behinderung dar und muss korrigiert werden.“

 

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