
Schwerin. Das Diakonische Werk Mecklenburg-Vorpommern e. V. begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Familien künftig Kinderbetreuungskosten steuerlich besser absetzen können.
"Auch die vereinfachte Beantragung des Kindergeldes ist ein Schritt in Richtung Familienfreundlichkeit", sagt Annette Peters, Vorstandsmitglied beim Landesverband der Diakonie.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz der Bundesregierung werden erhebliche Verbesserungen für Familien erzielt. Künftig können alle Eltern Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Zudem wird die Beantragung des Kindergelds vereinfacht. "Für die Familien in Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das eine finanzielle Entlastung und kommt den Familien unmittelbar zugute", so Annette Peters von der Diakonie.
Künftig können Zweidrittel der Kinderbetreuungskosten pro Kind steuerlich abgesetzt werden. Sie sind nun keine Werbungskosten mehr sondern gelten als Sonderausgaben. Dadurch werden die Kinderbetreuungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen. Das führt zu einer Besserstellung der Familien bei den Betreuungskosten und wirkt sich auch positiv auf andere Bereiche aus: So werden beispielsweise für die Berechnung des BAföGs und des Wohngeldes die Betreuungskosten von den Einkünften abgezogen, nach deren Höhe sich die Ansprüche richten.